Unsere Aufgaben und Ziele:

  • Qualität der Reittherapieausbildung in Deutschland nicht vereinheitlichen, sondern unterschiedliche Ansätze gelten lassen, aber Qualitätskriterien

und –merkmale herausarbeiten und festschreiben.

  • Eine staatliche anerkannte 3- jährige Vollzeitausbildung entwickeln.
  • Forschung und Evaluation auf dem Gebiet der Reittherapie.
  • Gespräche und Verhandlungen mit Kostenträgern über Übernahme von Kosten für Reittherapie und reittherapeutische Maßnahmen, sowie

tiergestützte Therapien.

  • Initiierung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder und Absolventen der Ausbildungsgänge.
  • Wir unterstützen auch Evaluationen bzw. Diplomarbeiten zum Thema Reittherapie.

Der Bundesverband hat im Rahmen der Qualität der Reittherapieausbildung Standards entwickelt in Bezug auf

  • Umfang der Ausbildung
  • Inhalte der Ausbildung
  • Art der Prüfung
  • Qualifikation der Ausbilder
  • Zugangsvoraussetzungen der Auszubildenden

Umfang der Ausbildung:

Der Umfang der Ausbildung muss mindestens 600 Stunden berufsbegleitend beinhalten. Davon sind ca. 300 Stunden für therapeutisches Grundwissen, Gesprächstechniken, Selbsterfahrung, Interventionstechniken, Diagnostik, Therapie, Therapieplanung, Therapiegestaltung, Gesundheits- / Krankheitslehre, Supervision, Fallarbeit und Therapiearbeit unter Supervision vorgesehen. Ca. 100 Stunden beinhaltet die Arbeit mit Klienten und Ausbilder. Weitere rund 200 Stunden dienen der Reitkompetenz, d.h. Bodenarbeit (u.a. Natural Horsemanship), fundierte Kenntnisse rund um’s Pferd , Ausbildung von Therapiepferden, Reittechniken (Selbsterfahrung, individuelles Training unter Anleitung eines fachkundigen Trainers), Arbeit mit Pferden und an eigener Reitkompetenz unter Supervision.

Zulassungsbedingung für Prüfung: Nachweis des bronzenen Reitabzeichens

Ende der Ausbildung: Überprüfung der Lehrziele durch anerkannte Ausbilder

Inhalte der Ausbildung:

Die Ausbildungsinhalte sind in dem jeweiligen Curriculum der Ausbildungsinstitute beschrieben. Auf Wunsch können diese über den Verband angefordert werden.
Die Ausbildung ist gegliedert in eine Grund- und Aufbaustufe mit Zwischen- und Abschlussprüfung.

Art der Prüfung:

Der Auszubildende wird zur Prüfung zugelassen, wenn er mindestens 90% der Ausbildungszeit anwesend war.

Alle erforderlichen Leistungsnachweise sowohl im theoretischen als auch im praktischen Bereich erbracht hat. Diese sind im Wesentlichen:

  • Theorienachweise in Form von Klausuren, Hausarbeiten und dokumentierten Übungen
  • Eine dokumentierte Fallarbeit (Tonband, Videoaufzeichnung u.ä.)
  • Nachweis der Supervisionsstunden
  • Ein dokumentierter Therapieverlauf über den Zeitraum von 2 Jahren nach der Zwischenprüfung und ein Minimum von 25 Therapiestunden mit dem

Klienten

  • Nachweis der Reitkompetenz (bronzenes Reitabzeichen)
  • Erbringung sämtlicher Leistungen in der Arbeit mit dem Pferd

Die Prüfung wird durch einen vom Verband anerkannten Ausbilder durchgeführt. Sie umfasst die Überprüfung des theoretischen und praktischen Wissens in Form

  • Einer Fallklausur, Ausarbeitung eines Therapiefalls mit Diagnostik, Therapieplanung und Therapieverlauf
  • Dokumentation eines erfolgreich abgeschlossenen Behandlungsverlauf über 25 Therapiestunden (im Leistungsnachweis beinhaltet)
  • Durchführung einer Therapiestunde mit schriftlicher Ausarbeitung
  • Überprüfung des theoretischen Wissens über das Pferd in Form einer Klausur
  • Überprüfung der praktischen Fertigkeit im Umgang mit dem Pferd durch

– Nachweis des bronzenen Reitabzeichens

– Praktische Überprüfung der Reitkompetenz und Umgang mit dem Pferd.

Qualifikation der Ausbilder:

Die Ausbilder müssen durch den Bundesverband anerkannt sein. Sie müssen in Bezug auf ihr Unterrichts- und Prüfungsfach eine staatlich anerkannte oder durch einen Berufsverband anerkannte Ausbildung verfügen. In Ausnahmefällen kann der Bundesverband auf Antrag eine Lehrerlaubnis erteilen, falls die Kompetenzen anderweitig nachgewiesen werden können.

Zugangsvoraussetzungen für die Auszubildenden:

  • Abgeschlossene Schulausbildung (mind. Hauptschulabschluss)
  • Überprüfung der Eignung zur Ausbildung durch eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich sozial-pflegerischer Berufe, sowie eine andere abgeschlossene Berufsausbildung, bei dem der Umgang mit Tieren im Vordergrund steht oder durch einen Eignungstest
  • Mindestalter 20 Jahre

Werden auch Sie Mitglied und unterstützen Sie unsere Arbeit!

 Falls Sie über eine Ausbildung in diesen Bereichen verfügen oder in Ausbildung sind, können Sie die Anerkennung durch den Verband beantragen, wenn die Ausbildung den Standards des Bundesverbands entspricht.

Wenn nicht, kann Ihnen der Bundesverband Ausbildungsinstitute nennen, bei denen Sie durch entsprechende Kurse Ihre Ausbildung ergänzen und eine Anerkennung durch den Verband erlangen können.

Wir freuen uns auch über Fördermitglieder!